Krankheit beim Kind - Krankmeldung und der Besuch beim Arzt

Wenn das Kind krank ist: das steht Eltern zu

Kennen Sie das? Das Kind wird krank und die Eltern sind überfordert oder fühlen sich schlecht, weil sie nicht wissen, was sie tun können. Doch keine Sorge - als Eltern stehen Ihnen gewisse Rechte und Pflichten zu, wenn das Kind erkrankt. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was Ihnen als Eltern zusteht und was Sie tun können, um Ihrem kranken Kind zu helfen.

Krankmeldung für die Schule oder Kindergarten

Wenn das Kind krank ist, müssen Sie als Eltern eine Krankmeldung des Kindes an die Schule oder den Kindergarten schicken. Sie können die Krankmeldung per Telefon, E-Mail oder Brief einreichen. Diese Meldung sollte zeitnah erfolgen und enthält das Datum des Krankheitsbeginns und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung.

Urlaub nehmen wenn Kind krank ist - aus dem Kindergarten nehmen

Arbeitsfreistellung bei Krankheit

Wenn das Kind akut erkrankt ist, haben Sie als berufstätiger Elternteil das Recht, kurzfristig von der Arbeit freigestellt zu werden und sich um das kranke Kind zu kümmern. Auch Langzeiturlaub ist möglich, wenn das Kind längerfristig krank ist. Dabei müssen Sie jedoch Ihren Arbeitgeber rechtzeitig informieren und gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorlegen.

Betreuungspflicht gegenüber Kind

Als Elternteil haben Sie eine Betreuungspflicht gegenüber Ihrem Kind. Wenn das Kind krank ist, müssen Sie als Eltern sicherstellen, dass es angemessen versorgt und betreut wird. Dies gilt auch dann, wenn Sie arbeiten oder anderweitig verhindert sind. Falls notwendig, können Sie sich von anderen Personen, wie Verwandten oder Freunden, bei der Betreuung unterstützen lassen.

Arztbesuch

Wenn das Kind krank ist, müssen Sie als Eltern in der Regel einen Arzt aufsuchen. Der Arzt wird eine Diagnose stellen und Ihnen gegebenenfalls Medikamente verschreiben. Als Eltern können Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihr Kind von einem Kinderarzt oder von einem Allgemeinmediziner behandeln lassen möchten.

Krankengeld

Wenn Sie aufgrund der Betreuung Ihres kranken Kindes nicht arbeiten können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Krankengeld. Es handelt sich hierbei um eine finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse, um einen Verdienstausfall auszugleichen. Dafür müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Krankengeld stellen und gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorlegen.

Insgesamt haben Eltern viele Rechte und Pflichten, wenn ihr Kind krank ist. Es ist wichtig, dass Sie sich darüber im Klaren sind und diese Rechte und Pflichten wahrnehmen. Wenn Sie jedoch unsicher sind oder weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an Ihren Arbeitgeber, die Schule oder den Kindergarten sowie an Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse wenden. Wir hoffen, dass dieser Blogbeitrag Ihnen geholfen hat, sich besser zurechtzufinden, wenn das Kind krank ist.

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